Aktive Wehr

Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren bestehen schon seit einiger Zeit nicht mehr nur aus dem Löschen von Bränden, ganz im Gegenteil, die sogenannte Technische Hilfeleistung (THL) besitzt mittlerweile einen weitaus größeren Stellenwert. Diese sind, wie auch die Rechte und Pflichten gesetzlich definiert.

Rechtliche Grundlagen

Die Gemeinden haben als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis u.a. dafür zu sorgen, dass ausreichende (technische) Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird.

BayFwG Art.1 Abs.1
Ein Unglücksfall
ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht unerheblichen Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Tiere bedeutet.
Ein Notstand
liegt vor, wenn die Allgemeinheit bedroht ist.
Öffentliches
Interesse
besteht dann, wenn Gefahr im Verzug ist,
die durch Selbsthilfe, einschließlich gewerblicher Leistungen, nicht beseitigt werden kann oder
nur die Feuerwehr die erforderlichen Geräte oder Fachkenntnisse zur Beseitigung der Gefahr hat.

Unsere vier Kernaufgaben sind

Retten

Die Rettung von Mensch und Tier aus Zwangslagen ist unsere wichtigste Aufgabe. Wir sind rund um die Uhr stets Garant für schnelle und professionelle Hilfe.

Löschen

Vom Kleinbrand eines Papiercontainers über den Dachstuhlbrand eines Wohnhauses bis hin zu Bränden in Industrieanlagen sind die Feuerwehren heute gefordert und dazu bestens ausgebildet.

Bergen

Die Bergung von Sachwerten ist einer der Aufgabenschwerpunkte der Feuerwehr. Dabei geht es zum Beispiel um Unfallfahrzeuge, leck geschlagene Tanks oder auslaufende Gefahrgutstoffe.

Schützen

Die Feuerwehr wird auch vorbeugend tätig, um Schäden zu vermeiden zum Beispiel bei Hochwasser. Zu diesen vorbeugenden Maßnahmen zählen auch die Brandschutzerziehung unserer Kinder, die Beratung von Architekten und Bauherren sowie Sicherheitswachen bei Veranstaltungen.

Die Aufgaben gliedern sich in die Themengebiete

Brandbekämpfung und Brandverhütung
Ein Feuer wird in den meisten Fällen noch mit Wasser gelöscht, es kann jedoch auch nötig sein auf andere Löschmittel, z.B. Schaum oder Pulver zurückzugreifen. Hier ist es ab und zu nötig die eingesetzten Feuerwehrleute mit spezieller Kleidung (Atemschutzmantel, Pressluftatmer + Maske, oder Hitzeschutzkleidung) auszurüsten. Des Weiteren zählt zur Brandbekämpfung auch der vorbeugende Brandschutz: Hier wird überprüft, ob das jeweilige Objekt den Anforderungen des baulichen und betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes genügt.

Technische Hilfeleistung
Darunter versteht man Einsätze, die für betroffene Menschen oder Tiere lebensbedrohende oder mit erheblichen Schäden für die Allgemeinheit verbundene Situationen enthalten. Hier handelt es sich um Schäden durch Naturereignisse, Unfälle aller Art, oder Ereignisse durch Fremd-/Eigenverschulden seitens des/der Betroffenen, z.B. Explosionen, Chemieunfall. Auch das Abbinden ausgelaufener Kraft- und Schmierstoffe, sowie das Öffnen von Türen für Rettungsdienst und Polizei zählen dazu.

Sicherheitswache
Bei einer Sicherheitswache werden mindestens 2 Feuerwehrdienstleistende für eine Veranstaltung abgestellt, deren Aufgaben im Ernstfall die Erkundung, Meldung an die alarmauslösende Stelle, das Einleiten von Gegenmaßnahmen, sowie die Einweisung der nachrückenden Kräfte umfassen.
Sicherheitswachen können als Pflichtaufgabe oder freiwillige Tätigkeit von Feuerwehren wahrgenommen werden. Um eine Pflichtaufgabe handelt sich, wenn die Sicherheitswache durch die Gemeinde angeordnet, oder aufgrund von Vorschriften (wie z.B. der Versammlungsstättenverordnung) vorgeschrieben ist und mindestens 10 Tage vor Beginn bei der Gemeinde beantragt wurde. Die Verpflichtung zur Vorhaltung einer Sicherheitswache richtet sich immer an den Veranstalter.
In allen anderen Fällen, kann die Feuerwehr auf Bitten eines Veranstalters eine freiwilige Sicherheitswache stellen, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft nicht gefährdet ist.

Umweltschutz
Der Umweltschutz zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Arbeit der Feuerwehr. Jedes rasch gelöschte Feuer kann Luft, Wasser und Boden nicht mehr gefährden. Auslaufendes Öl, wassergefährdende oder giftige Chemikalien, gesundheitsgefährdende Strahlungen - die Feuerwehr muss immer öfter mit anpacken.

Wespen / Hornissen
Die Feuerwehr ist im Ortsgebiet Ebelsbach nicht mehr für das Entfernen von Insekten (Wespen, Hornissen) zuständig. Wenden sie sich bei Problemen mit Hautflüglern bitte an die Gemeindeverwaltung oder die untere Naturschutzbehörde des Landkreises.

Grundsätzlich sollte jedem klar sein, dass die Eigensicherung der Einsatzkräfte an erster Stelle steht. Denn wer kann effektiv helfen, wenn er sich in einer lebensgefährlichen Situation befindet und selbst Hilfe benötigt?